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Weltmeerrecht

INTERNATIONALER SEEGERICHTSHOF

Text: Simone Rickert |
Fotos: René Supper

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Diesen Artikel finden Sie in unserer Ausgabe 47

168 der 193 souveränen Staaten der Erde haben das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen unterzeichnet. 1994 trat es in Kraft, 1996 hat der erste und einzige internationale Seegerichtshof an diesem Ort seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Zuständigkeit beginnt in Territorialgewässern, setzt sich fort, wo die nationalen Hoheitsgewässer enden, zwölf Seemeilen vor jeder Küste, beziehungsweise jenseits der 200-Seemeilen-Zone, die zwar nicht zum Hoheitsgebiet gehört, aber bewirtschaftet werden darf. Allein diese Festlegung war ein Meilenstein in der Geschichte. In diesem „Gesetz“ regeln 320 Artikel Territorialverhältnisse, wirtschaftliche Nutzung, den Schutz der maritimen Umwelt, ergänzt um neun Annexe und zahlreiche Ausführungen, die im Sinne des Präzedenzrechts die Konvention stetig erweitern. Ein dickes Buch, eng gedruckt auf dünnem Papier. Da bleibt wenig Raum für Unklarheiten, sollte man meinen. Doch genau wenn das der Fall ist, zwei Parteien sich über die Anwendung oder Auslegung der Konvention uneins sind, haben sie die Möglichkeit, ihren Fall vor die 21 Richter dieses Gerichts zu tragen. Zu den Verhandlungen, die übrigens öffentlich sind, kommen die Richter aus ihren Heimatländern in Hamburg zusammen. Ihr Präsident Jin-Hyun Paik ist turnusgemäß für drei Jahre in dieses Amt gewählt und wohnt permanent in der Stadt. Sie gefällt ihm gut, auch die Nähe zum Wasser. Aufgewachsen ist Judge Paik (Amtssprache hier ist Englisch und Französisch) in Südkorea, Studium in ­Seoul, an der Columbia University in New York, in Cambridge, UK. Seit 2009 ist er Richter an diesem Gericht, für ihn ein Traumjob auf seinem juristischen Spezialgebiet.

__Judge Paik: Hamburg als Stadt hat für mich genau die richtige Größe, nicht zu dörflich, nicht zu groß, nicht zu langsam. Und die Stadt hat eine großartige maritime Tradition. Ich bin froh, dass das Gericht hier angesiedelt wurde. Seit Oktober 2017 bin ich ein Hamburger. (Lacht.)

Die meisten Hamburger kennen dieses Gebäude, wissen aber wenig über die Arbeit, die hinter den weißen Fassaden getan wird. Was ist so einzigartig an dieser Institution?
__Nun ja, mehr als 70 Prozent der Oberfläche unseres Planeten sind von den Ozeanen bedeckt. Wir sprechen also über eine riesige Fläche. Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen befasst sich mit jedem Aspekt des menschlichen Lebens auf den Meeren: damit, welche Rechte und Pflichten die Staaten der Welt dort haben, mit allen Aktivitäten, die dort stattfinden.

Wen betrifft die Konvention?
__Der Ozean gehört niemandem. In Deutschland gelten deutsche Gesetze, in Frankreich französische. Die Seerechtskonvention ist sozusagen die Verfassung der Ozeane, die rechtliche Basis für eine internationale Ordnung. Wir sind hier, um die Konvention zu interpretieren und auf spezifische Fälle anzuwenden. Wir arbeiten die Artikel kontinuierlich aus, spezifizieren sie und geben damit für weit mehr Fällen als diejenigen, die vor dem Gericht verhandelt werden, eine klare Handlungsanweisung. Eine Vielzahl von Aktivitäten üben die Menschen auf diesem Gebiet aus: Schifffahrt, Fischerei, militärische Nutzung, den Schutz der Meere, kommerzielle Verwertung der Ressourcen wie Öl und Gas. Unsere Aufgabe ist es, die dabei entstehenden Konflikte zwischen Staaten zu regeln, Streitigkeiten friedlich beizulegen. Doch dafür müssen die Streitparteien ihr Anliegen selbst bei Gericht vorbringen. Ihr Interesse an einer rechtlichen Lösung ist Voraussetzung dafür, dass die Richter einen Fall entscheiden dürfen. Das kann im Zweifelsfall sehr schnell gehen, ad hoc, wie in dem öffentlich stark wahrgenommenen Fall Ukraine gegen die Russische Föderation wegen der Beschlagnahmung dreier Marineschiffe vor der Krim und ihrer 24 Mann Besatzung im ­April 2019. Ein knapper Monat bis zum Beschluss. Die akute Situation der festgehaltenen Crew drängte. Trotzdem wurde sorgfältig auch der unterschwellige Konflikt behandelt, der zur Eskalation führte. Ziel eines Urteils ist es immer, dass beide Parteien es verstehen, ihm folgen und daraus lernen. Die ukrainischen Schiffe kamen frei. Ein Konflikt kann auch sehr viel länger schwelen: Mehr als 40 Jahre waren sich Bangladesch und Myanmar schon uneins über den Verlauf ihrer Seegrenze. Der geplante Abbau von Offshore-Gas- und -Öl-Vorkommen machte das Thema heikel, denn solange die Territorien nicht klar definiert waren, fand sich kein Investor, beide Staaten brauchten die Entwicklungsmöglichkeiten dringend. Drei Jahre dauerte es, bis 2012 das Urteil gesprochen wurde. Gemessen an der Dauer und Schärfe des Konflikts ein großer Schritt, die Kontrahenten sahen sich nicht in der Lage, selbst eine Einigung zu erzielen.

Man könnte sagen, das Gericht hat die Staaten vor einem Krieg bewahrt?
__Ganz genau so war es, eine kriegerische Konfrontation auf See war immanent. Ein Grenzstreit ist immer extrem angespannt. Hier können wir unseren Beitrag dazu leisten, einen Konflikt zu verhindern und Frieden und Sicherheit durch die Anwendung des Rechts zu erhalten, nicht nur auf einer Grenzlinie, sondern im gesamten Seegebiet den Weltfrieden bewahren.

Das Gericht kann also ein Urteil sprechen, Paragrafen erläutern. Aber es hat kein Organ, das seine Entscheidungen auch durchsetzen könnte. Es gibt ja keine Welt-Wasserschutzpolizei, Ihnen steht keine Exekutive zur Verfügung.
__Nein, ähnlich wie der Internationale Gerichtshof in Den Haag haben wir keine Durchsetzungsmöglichkeiten. Aber ich kann Ihnen sagen, wenn wir eine Entscheidung verkünden, fügen sich die Konfliktparteien in den allermeisten Fällen. Denn die ganze Welt schaut auf unser Urteil und seine Einhaltung. Unsere 168 Mitgliedsstaaten haben dieses Gericht ins Leben gerufen, sie finanzieren unsere Arbeit. Da ist es ganz vernünftig, auch auf unsere Entscheidungen zu hören und danach zu handeln. So viele Staaten, alle ihre eigenen Interessen, da ist es schon ein Erfolg, ein so umfangreiches Abkommen zu erzielen. Die Chance bot sich nach dem Zweiten Weltkrieg, der Hochphase der Entwicklung des Völkerrechts. Vorher war das Souveränitätsprinzip der Staaten ungebrochen, jedes Schiff auf hoher See war quasi sein eigener Staat mit entsprechender Gerichtsbarkeit. Die Bereitschaft, ein internationales Regelsystem zu akzeptieren, entstand mit den Nürnberger Prozessen, dem Anerkennen einer übergeordneten Gerichtsbarkeit, um friedlich zusammenzuleben. Eine historische Chance. Die Verhandlungen zum Abkommen dauerten neun Jahre, 117 Staaten ratifizierten es von Anfang an, mehr kamen dazu. Das Bedürfnis nach klaren Verhältnissen wuchs.

Und wenn der Konflikt von großem ökonomischem Interesse eines einzelnen Staats geprägt ist, wie beispielsweise die Erschließung und Verwertung von maritimen Rohstoffen, die in der Arktis gerade beginnt? Die USA und die Russische Föderation belauern dort Gebiete des Meeresbodens, die keinem von beiden gehören, zudem wäre die Ausbeutung ein Eingriff in die Natur, der der gesamten Menschheit und dem Planeten schaden kann.
__168 Staaten haben die Konvention ratifiziert. Leider gehören die USA nicht dazu. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie dieses Gericht ignorieren, im Gegenteil. Wir hatten letzte Woche (November 2019) eine Konferenz. Zahlreiche Amerikaner waren vertreten, und wir haben erneut die Möglichkeit ihres Beitritts diskutiert. Ich hoffe, die USA treten unserem Übereinkommen bei. Ihre Küstenlinie ist die zweitlängste der Welt, solange sie fehlen, fehlt auch uns ein wichtiger Staat im Bündnis. Die Gründe, warum Staaten die Konvention nicht unterzeichnet haben, sind vielfältig. Auch die Türkei mit ihrer langen Küsten­linie hat nicht unterzeichnet, es gibt Unstimmigkeiten über den Verlauf der Seegrenze zu Griechenland. Der Iran ist nicht Teil des Bündnisses. Im Falle der USA ist die wirtschaftliche Nutzung von Rohstoffen im sogenannten Festlandssockel, der geologischen Verlängerung des Landes jenseits der 200 Seemeilen und das Recht auf freie Durchfahrt für die Navy ein Thema. Doch auch diese Staaten sind den Regelungen der Konvention unterworfen. So will es das Prinzip des Völkerrechts: Wenn die Mehrzahl der Staaten der Erde einen Vertrag unterschrieben hat, dann ist dieser auch für alle anderen verbindlich. Nur die Zuständigkeit bei Uneinigkeiten in der Auslegung des Seerechtsübereinkommens läge dann bei einem nationalen Gericht.

Bleiben wir noch mal beim Thema Umweltschutz. Vor zwanzig Jahren hat sich fast niemand um die Meere gesorgt, das ist nun anders, da ihre Funktion im weltweiten Klimahaushalt deutlicher denn je ist und auch die Energie-Ressourcen dort immer interessanter werden. Einen Verstoß kann aber nur ein Staat bei Ihnen zur Anzeige bringen. Was, wenn das im Interesse keines einzigen ­Staates ist, wie zum Beispiel bei der massiven Verunreinigung durch Plastikteile? Wer kann im Namen der Natur Klage erheben?
__Wir können in einem Disput juristische Gutachten abgeben, wenn Unklarheit darüber herrscht, was einem Staat erlaubt oder verboten ist. Wir geben eine maßgebliche Empfehlung ab zu den Pflichten eines Staats, das Plastik-Problem betreffend. Wir sind keine NGO. Von Bestehen an gibt es in der Konvention einen umfangreichen Paragrafen zum Schutz der Meere. Zudem hat der Seegerichtshof eine spezielle Kammer für Meeresumweltstreitigkeiten eingerichtet, ebenso wie für Fischereistreitigkeiten und für Streitigkeiten über Seegrenzen. Auch Ad-hoc-Kammern, bestehend aus fünf Richtern, können bei Bedarf eingerichtet werden und ermöglichen schnelle Entscheidungen. Meist führen die eingereichten Klagen zu zwei Verhandlungen im Jahr, doch im Jahr 2019 waren es schon drei Fälle, darüber hi­naus zahlreiche Empfehlungen und Ausführungen zur Anwendung der Konvention. Dass von Hamburg aus das Recht auf den Meeren gesprochen wird, wird in Zukunft sicher noch viel häufiger geschehen.

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